Riester-Rente

Mit Hilfe von privaten Altersvorsorgeprodukten können Sie die Versorgungslücke zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente verkleinern oder sogar komplett schließen. Hierzu bietet sich z.B. die staatlich subventionierte Riester-Rente an.
Die Riester Rente, benannt nach dem Arbeitsminister a.D. Walter Riester, ist seit Anfang 2002 auf dem Markt. Dieses Rentenprodukt zeichnet sich durch steuerfreie Beitragszahlungen und staatlich gewährten Zulagen, die unabhängig vom Einkommen pro Familienmitglied gezahlt werden, aus. Zum förderfähigen Personenkreis gehören grundsätzlich alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, Landwirte und Eltern während der so genannten „Kindererziehungszeit", Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Weiterhin kann die Riester Rente nur als lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, d.h. eine Kapitalisierung ist grundsätzlich nicht möglich, lediglich eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals bei Beginn der Auszahlungsphase kann vorgenommen werden.
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