Das neue Altersvorsorgeprodukt die "Rürup-Versicherung", dessen Namenspatron der Regierungsberater Bert Rürup ist,
stellt eine durch Steuervorteile begünstigte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge
da.
Die Rürup Rente ist durch diese Steuervorteile besonders interessant für Selbstständige.
Diese private Basisrente ist gleich der gesetzlichen Rente eine Leibrente, d. h. sie kann weder
verliehen, übertragen noch vererbt werden. Mit zusätzlichen Ergänzungen wie
Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz, läßt sich die Rürup Rente attraktiv
erweitern.
Die Rürup-Versicherung kann nicht kapitalisiert werden, d.h. eine Auszahlung des gesamten eingezahlten Kapitals
auf einen Schlag ist nicht möglich. Der Fälligkeitszeitpunkt ist frühestens ab dem
60. Lebensjahr vereinbar.
Während der Ansparphase können Rürup-Sparer im Jahr 2005 60% ihrer Beiträge steuerlich
geltend machen, im Jahr 2025 schon 100%.
Die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenphase nach dem Alterseinkünftegesetz und steigt ebenfalls
jährlich an.
Wir beraten Sie gerne näher zu diesem Produkt und erstellen Ihnen kostenlos ein Angebot zur Rürup Versicherung.
